Steuerfalle Immobilienerbe: Drastische Erhöhung zum Jahreswechsel geplant

ti-blog-header-erbschaft-steuerfalle

Im Entwurf des Jahressteuergesetzes 2022 der Bundesregierung ist eine deutliche Erhöhung der Erbschaft- und Schenkungsteuer für viele Immobilien vorgesehen. Bei Branchenexperten schillern die Alarmglocken. 

Wenn Sie dadurch betroffen sind, sollten Sie schnell handeln!

Aus Schätzungen des Eigentümerverbandes Haus & Grund muss man mit Steuererhöhungen von 20 bis 30 Prozent rechnen. Dies betrifft Wohnhäuser und Eigentumswohnungen gleichermaßen. Bei bestimmten Objekttypen, wie z.B. (teil-)gewerblich genutzten Immobilien droht sogar eine Verdoppelung.

Verantwortlich dafür sind Änderungen in der sogenannten Immobilienwertermittlungsverordnung, welche im Sommer 2021 durch das damals zuständige Bundesinnenministerium vollzogen wurden. Diese Grundlage zieht sich das Bundesfinanzministerium heran und weist darauf hin, dass es verfassungsrechtlich „gezwungen sei, marktgerechte Werte für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer anzusetzen“.

Über den Entwurf des Jahressteuergesetzes will sich der Bundestag in den kommenden Wochen beraten und die Neuregelung soll Ende des Jahres in Kraft treten, wenn Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das entsprechende Gesetz wie erwartet im Dezember unterzeichnet.

Aus den genannten Fachkreisen ist weitergehend zu hören, dass die neuen Regeln zur steuerlichen Bewertung vor allem Immobilien betreffen, die im Ertrags- und Sachwertverfahren bewertet werden. Das Sachwertverfahren werde vor allem bei Einfamilienhäusern angewendet, das Ertragswertverfahren bei Mietwohnobjekten. Im Detail spricht man von einigen unauffällig wirkenden Stellschrauben, die die Werte, welche das Finanzamt dabei ansetzt, ordentlich nach oben treiben können. Die Änderung der Ansätze bei den Bewirtschaftungskosten bei Mietobjekten könne dabei schon alleine 10 bis 12 Prozent ausmachen. Kommen weitere Faktoren hinzu, kann man mit Steuererhöhungen zwischen 20 und 30 Prozent rechnen und teilweise sogar noch höheren.

Da die geltenden Freibeträge der Erbschaftssteuer gleich bleiben, kann man davon ausgehen, dass bei solchen Belastungen, die letztendlich durch eine Übertragung auf den oder die Erben zukommen, viele Betroffene überfordert und gezwungen sein werden, Notverkäufe zu tätigen.

Wenn Sie also Ihre Immobilie auf die nächste Generation übertragen möchten, empfehlen wir Ihnen daher dringend, sich schnellstmöglich mit diesem Thema zu befassen und noch vor Weihnachten aktiv zu werden.

Sie haben noch weitere Fragen zum Thema „Erbschaft bei Immobilien“?
Dann empfehlen wir Ihnen unseren ausführlichen Ratgeber. In diesem erfahren, welche Möglichkeiten Sie bei einer geerbten Immobilie haben.

Ratgeber: Immobilie geerbt
Jetzt kostenlos anfordern!

Viel Spaß beim Lesen
Julian Tolias und Ihr Team von TOLIAS Immobilien

Gerne stehen wir Ihnen auch persönlich zur Verfügung unter:

Telefon: 0711 – 88 200 780
E-Mail: info@tolias-immobilien.de

Kommentare sind geschlossen.

Mitglied im ivd Immowelt Platin Partner Top Immobilienmakler 2023 - Stuttgart Immoscout24 Experte Provenexpert Empfehlungsportal