KfW-Förderung für Heizungen 2024: Großzügige staatliche Förderungen bis zu 70 % für den Heizungswechsel

Sparschwein auf Heizkörper mit Euro-Geldscheinen – Symbol für die Einsparungen durch KfW-Förderungen bei der Umstellung auf eine neue Heizung.

Die Bundesregierung bietet Eigentümern von Immobilien attraktive Angebote zur finanziellen Unterstützung beim Austausch ihrer alten Heizsysteme durch umweltfreundlichere Alternativen. Die Fördermaßnahmen, bereitgestellt durch die KfW, umfassen nicht nur direkte Zuschüsse, sondern auch zinsgünstige Darlehen, die die Umstellung auf effiziente und nachhaltige Heizlösungen erleichtern sollen.

  • Exklusiv für Eigenheimbesitzer: KfW-Zuschüsse für den Heizungsaustausch
  • Bis zu 23.500 Euro direkte Förderung vom Staat für Ihren Heizungstausch
  • Ergänzende Darlehen bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit verfügbar

In der aktuellen Förderperiode unterstützt der Staat aktiv Haushalte, die auf grüne Heiztechnologien umsteigen möchten. Für den Austausch der Heizanlage sowie für zusätzliche Effizienzverbesserungen können Immobilienbesitzer, die in ihrem Eigenheim leben, signifikante Finanzspritzen von der KfW erhalten.

In diesem Blogbeitrag nehmen wir die aktuellen Entwicklungen unter die Lupe. Wir informieren Sie detailliert über die Förderungen der KfW und erklären, wie Sie als Eigentümer von einem staatlichen Zuschuss von bis zu 70 Prozent profitieren können.

Welchen Heizungen werden gefördert und wie sind die Förderungskriterien der KfW?

Die KfW gewährt Zuschüsse für den Einbau von Heizsystemen, die die Energieeffizienz steigern und bezuschusst Anlagen zur Heizungsunterstützung sowie den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Dies ist ein Teil der Initiative Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

Um förderfähig zu sein, müssen die Heizungsmaßnahmen folgende Anforderungen erfüllen:

  • Steigerung der Energieeffizienz oder des Anteils erneuerbarer Energien im Wohngebäude
  • Optimierung des gesamten Heizungsverteilsystems, einschließlich Durchführung des hydraulischen Abgleichs bzw. Anpassung der Luftvolumenströme
  • Einhaltung der Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes nach Abschluss der Maßnahmen

Welche Techniken und Kombinationen werden gefördert?

Kauf und Installation von:

  • Solarthermische Anlagen
  • Biomasseheizungen
  • Elektrisch betriebene Wärmepumpen
  • Brennstoffzellenheizungen
  • Wasserstoffgeeignete Heizungssysteme
  • Innovative Heiztechniken auf Basis erneuerbarer Energien

Ebenfalls unterstützt werden:

  • Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
  • Kosten für temporäre Heizlösungen im Falle eines Defekts
  • Fachliche Planung und Baubegleitung durch zertifizierte Energieeffizienz-Experten
  • Akustische Fachplanung durch Akustiker

Weitere Fördermöglichkeiten durch das BAFA (Bundesamt für Ausfuhrkontrolle)

Neben den KfW-Zuschüssen können Eigentümer auch weitere staatliche Investitionskostenzuschüsse beim BAFA beantragen. Die Förderung umfasst Verbesserungen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik, der Optimierung der Heizungsanlage sowie für Gebäudenetze. Die Förderhöhe liegt bei 15 Prozent der Kosten.

Welche Zuschüsse durch die KfW sind möglich?

Die Förderung setzt sich zusammen aus einer Basisförderung und optionalen Bonusförderungen, die je nach spezifischen Voraussetzungen kombiniert werden können. Insgesamt kann die Förderung bis zu 70 Prozent der Investitionskosten für den Heizungsaustausch in selbst genutzten Wohngebäuden erreichen.

  • Basisförderung: Alle Immobilienbesitzer, welche ihr Haus selbst bewohnen, können einen Basiszuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Kosten beantragen. Dies beinhaltet neben den Kosten für das Material auch die Kosten für die Installation, Inbetriebnahme und fachliche Begleitung.

Bonusförderungen:

  • Effizienzbonus: Für den Einsatz bestimmter Wärmepumpen gibt es zusätzlich 5 Prozent Förderung.
  • Klimageschwindigkeitsbonus: Frühzeitiger Austausch ineffizienter Altanlagen wird mit weiteren 20 Prozent gefördert.
  • Einkommensbonus: Haushalte mit einem jährlichen Einkommen bis zu 40.000 Euro erhalten zusätzlich 30 Prozent Förderung.
  • Emissionsminderungszuschlag: Für Biomasseanlagen, die strenge Emissionsgrenzwerte einhalten, gibt es pauschal 2.500 Euro.

Die einzelnen Fördersätze in der Übersicht:

Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe der Förderung hängt von der Kombination der Boni ab. Bis zu 70 Prozent der Investitionskosten bis zu einem Betrag von 30.000 Euro werden gefördert, was einer maximalen Förderung von 21.000 Euro entspricht. Mit dem Emissionsminderungszuschlag kann die Förderung auf bis zu 23.500 Euro steigen.

Gemäß den Bestimmungen des Förderprogramms steigen die anerkennungsfähigen Investitionen für den Austausch von Heizsystemen in Objekten mit mehreren Wohneinheiten, wie beispielsweise in Mehrfamilienhäusern: Für die zweite bis zur sechsten Wohneinheit werden von der KfW pro Einheit zusätzliche 15.000 Euro berücksichtigt, während für jede weitere Wohneinheit 8.000 Euro für den Einbau neuer, energieeffizienter Heizungssysteme hinzugerechnet werden.

Was gilt beim Ergänzungskredit?

Neben den direkten Zuschüssen bietet die KfW einen ergänzenden Kredit für die Finanzierung des Heizungsaustauschs und weiterer Effizienzmaßnahmen an. Dieser Kredit ist insbesondere für Haushalte attraktiv, deren jährliches Einkommen 90.000 Euro nicht übersteigt: Sie können von einem effektiven Jahreszins zwischen 0,01 und 2,26 Prozent profitieren, gültig für bis zu zehn Jahre. Haushalte mit einem höheren Einkommen erhalten im besten Fall einen Jahreszins von 3,86 Prozent. Der Kreditrahmen ermöglicht Finanzierungen bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit über Laufzeiten von bis zu 35 Jahren.

Welche Personen werden beim Heizungstausch durch die KfW gefördert?

Förderberechtigt sind alle privaten Eigentümer von Wohnimmobilien, die in ihrem Haus eine effiziente Heizungsanlage installieren oder einen Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz vornehmen wollen. Zu Beginn sind ausschließlich Eigentümer von Einfamilienhäusern, die diese selbst bewohnen, antragsberechtigt. Im weiteren Verlauf des Jahres 2024 werden auch Eigentümer von Mehrfamilienhäusern sowie Wohnungseigentümer-Gemeinschaften in die Förderung mit einbezogen.

Welche Fristen gibt es?

Für Interessierte, die sofort handeln möchten, gilt es, zwei wichtige Fristen zu beachten: Projekte, die bis zum 31. August 2024 starten, können bis zum 30. November 2024 nachträglich bei der KfW zur Förderung angemeldet werden. Nach diesem Übergangszeitraum ist eine Förderzusage der KfW erforderlich, bevor vertragliche Verpflichtungen für die neue Heizungsanlage eingegangen werden.

Weitere Termine zur KfW-Förderung:

Voraussichtlich ab Mai 2024 sind auch Privatpersonen, die Eigentum an bestehenden Mehrfamilienhäusern mit mehreren Wohneinheiten halten, sowie Wohnungseigentümergemeinschaften in Deutschland Förderanträge einreichen, sofern sie Investitionen am gemeinschaftlichen Eigentum vornehmen.

Ab August 2024 sollen auch Privatpersonen, die Einfamilienhäuser zur Vermietung besitzen sowie selbstnutzende oder vermietende Eigentümer von Eigentumswohnungen innerhalb von Wohnungseigentümergemeinschaften in Deutschland, förderberechtigt werden, sofern sie Maßnahmen am Sondereigentum durchführen.

Wie wird der KfW-Förderantrag gestellt?

Antragsstellung in fünf Schritten:

  • Antragsbestätigung einholen: Zuerst ist eine Bestätigung durch einen Energieeffizienz-Experten oder ein Fachunternehmen erforderlich, die die geplante Heizung und die förderfähigen Gesamtkosten bestätigt.
  • Vertragsabschluss: Ein Förderantrag setzt einen abgeschlossenen Liefer- oder Leistungsvertrag voraus, der erst mit Erhalt der Förderzusage der KfW wirksam wird.
  • Online-Antragstellung: Die Registrierung wird im Kundenportal der KfW durchgeführt und der Förderantrag online eingereicht.
  • Durchführung und Bestätigung: Nach der Zusage kann das Vorhaben sofort gestartet werden und muss innerhalb von 36 Monaten abgeschlossen sein.  Die Durchführung muss anschließend von einem Experten bestätigt werden.
  • Einreichung der Nachweise und Auszahlung: Schließlich müssen alle erforderlichen Nachweise und Rechnungen im Kundenportal ein eingereicht werden, um die Auszahlung des Zuschusses zu erhalten.

Fazit

Mit den Neuerungen der KfW-Förderung für Heizungssysteme im Jahr 2024 eröffnet sich für Eigenheimbesitzer eine vorteilhafte Gelegenheit, in eine umweltschonende und effiziente Heiztechnologie zu investieren. Die bis zu 70 Prozent umfassenden Zuschüsse des Staates machen den Umstieg auf erneuerbare Energien nicht nur nachhaltiger, sondern auch finanziell attraktiver.

Auch wenn wir bei TOLIAS Immobilien keine direkte Beratung zum Thema Heizungsförderung anbieten, so haben wir doch ein professionelles Netzwerk von Experten und Fachleuten, die Sie umfassend zu Ihren Möglichkeiten beraten können. Wir vermitteln Ihnen gerne den Kontakt zu einem qualifizierten Partner, der Sie individuell bei Ihrem Vorhaben unterstützt.

Wenn Sie Interesse an einer Beratung zu den Fördermöglichkeiten haben oder Unterstützung bei der Planung und Installation Ihrer neuen Heizungsanlage benötigen, leiten wir Ihre Anfrage gerne an unsere erfahrenen Kooperationspartner weiter. Diese stehen Ihnen mit ihrem Fachwissen zur Seite und helfen Ihnen, die optimale Lösung für Ihr Zuhause zu finden.

Kontaktieren Sie uns, und wir stellen Ihnen eine Verbindung zu einem Experten aus unserem Netzwerk her:

Telefon: 0711 – 88 200 780
E-Mail: info@tolias-immobilien.de

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