Die degressive AfA für den Wohnungsbau kommt

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Das Wachstumschancengesetz hat Ende März 2024 die letzte Hürde genommen: Der Bundesrat hat dem Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses zugestimmt. Dieses Gesetz führt die degressive Absetzung für Abnutzung (AfA) für den Neubau von Wohnungen ein, eine Maßnahme, die sowohl Investoren als auch die Baubranche signifikant beeinflussen wird.

In diesem Blogbeitrag werfen wir einen Blick auf die aktuellen Entwicklungen und fassen Ihnen die wichtigsten Informationen zusammen.

Was ist die degressive AfA?

Die degressive AfA ermöglicht es, im ersten Jahr der Fertigstellung eines Wohngebäudes einen höheren Prozentsatz der Investitionskosten steuerlich abzusetzen. Spezifisch sieht das Gesetz vor, dass in den ersten sechs Jahren jeweils fünf Prozent der Investitionskosten steuerlich geltend gemacht werden können. Diese Art der Abschreibung soll Investoren anregen, mehr in den Wohnungsbau zu investieren, da sie eine schnellere Amortisation des eingesetzten Kapitals ermöglicht.

Gesetzliche Grundlagen und Änderungen

Im Zuge des Wachstumschancengesetzes, welches Teil des „Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness“ ist, wurde die degressive AfA erneut eingeführt. Ursprünglich war eine Abschreibung von sechs Prozent geplant, doch nach den Verhandlungen im Vermittlungsausschuss wurde dieser Satz auf fünf Prozent reduziert. Diese Änderung reflektiert einen Kompromiss, der sowohl fiskalische Verantwortung als auch Anreize für die Bauwirtschaft in Einklang bringt.

Bedingungen und Konditionen

  • Baubeginn und Kauf: Der Baubeginn muss zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 liegen. Der Kaufvertrag für die Immobilie muss ebenfalls in diesem Zeitraum rechtswirksam geschlossen werden und die Immobilie bis zum Jahresende der Fertigstellung erworben sein.
  • Kombinationsmöglichkeiten: Die degressive AfA kann mit der Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau kombiniert werden. Dies betrifft Neubauten, die den energetischen Effizienzhausstandard 40 und das Nachhaltigkeitssiegel QNG erfüllen und deren Baukosten eine bestimmte Obergrenze nicht überschreiten.

Politische und wirtschaftliche Implikationen

Durch die Einführung dieser steuerlichen Maßnahme ist mit einem Anstieg der Bautätigkeit zu rechnen. Langfristig könnte dies dazu führen, dass der Wohnungsmarkt mehr Angebot sieht, was wiederum die Preisdynamik beeinflussen könnte. Experten prognostizieren eine Stabilisierung der Preise auf einem niedrigeren Niveau als bisher, was den Zugang zu Wohnraum für breitere Bevölkerungsschichten erleichtern könnte.

Zusammenfassung

Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

  • Einführung: Das Wachstumschancengesetz, verabschiedet Ende März 2024, führt die degressive Absetzung für Abnutzung (AfA) für den Neubau von Wohnungen ein. Diese ermöglicht es, einen höheren Prozentsatz der Investitionskosten in den ersten sechs Jahren nach Fertigstellung steuerlich abzusetzen.
  • Änderungen: Ursprünglich war eine Abschreibung von sechs Prozent geplant, doch nach Verhandlungen im Vermittlungsausschuss wurde der Satz auf fünf Prozent reduziert. Dies ist Teil des größeren „Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness.“
  • Bedingungen: Der Baubeginn muss zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 liegen. Der Kaufvertrag muss ebenfalls in diesem Zeitraum geschlossen und bis zum Jahresende der Fertigstellung abgewickelt sein. Die degressive AfA kann mit anderen Fördermaßnahmen kombiniert werden, sofern die Immobilie bestimmte Energiestandards erfüllt.
  • Ziele: Die Maßnahme zielt darauf ab, den Wohnungsbau zu fördern, den aktuellen Überhang von genehmigten, aber nicht realisierten Wohnungen abzubauen und die Immobilienpreise zu stabilisieren.

Fazit

Mit der Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes und der darin enthaltenen degressiven AfA setzt die Bundesregierung ein starkes Zeichen für die Förderung des Wohnungsbaus. Dieses Gesetz dürfte nicht nur zu einer Belebung des Bausektors führen, sondern auch langfristig zur Schaffung von neuem Wohnraum beitragen. Zukünftige Entwicklungen und die Auswirkungen dieser Maßnahme auf den Immobilienmarkt bleiben abzuwarten, bieten jedoch vielversprechende Perspektiven für Investoren und Bauherren.

Wenn Sie Fragen zur degressiven AfA haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Für eine professionelle Beratung vermitteln wir gerne den Kontakt zu einem unserer Netzwerkpartner, der auf Ihre spezifischen Bedürfnisse und Fragen eingehen kann. Wir freuen uns darauf, Sie zu unterstützen.

Telefon: 0711 – 88 200 780
E-Mail: info@tolias-immobilien.de

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