Das neue Heizungsgesetz: Was Sie jetzt wissen sollten

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Update: 11.09.2023

Ein holpriger Weg zu nachhaltiger Wärmeversorgung

In den letzten Monaten wurde auf politischer Ebene hitzig über das Gebäudeenergiegesetz debattiert. Was auf den ersten Blick als ambitionierter Schritt in Richtung Klimaschutz erscheint, war von zahlreichen Kontroversen, Diskussionen und Überarbeitungen geprägt. Nun, nachdem der Bundestag das Gesetz verabschiedet hat, wartet nur noch eine Hürde bis zur Vollendung – die Zustimmung des Bundesrates. 

Bis dahin kann es zwar noch etwas dauern, wir möchten euch dennoch die wichtigsten Punkte des neuen Gesetzes schon etwas näher vorstellen:

Was steht in dem Gesetz?

Das revidierte Gebäudeenergiegesetz schreibt vor, dass ab 2024 nur Heizsysteme installiert werden dürfen, die mindestens zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das Ziel: Bis 2045 muss jede Heizung klimaneutral funktionieren. Standardmäßige Öl- und Gasheizungen sind hierbei oft nicht geeignet. Alternativen sind u.a. elektrische Wärmepumpen, Solarthermie, Erdwärme und Holzheizsysteme. Trotz ursprünglicher Bedenken dürfen Pelletheizungen inzwischen ohne Beschränkungen in Bestands- und Neubauten eingebaut werden.

Ab wann gilt es und welche Ausnahmen gibt es?

Ab Januar 2024 gelten die Regeln erstmal nur für Neubauten in Neubaugebieten. Bei älteren Gebäuden sollen die Kommunen zuerst Pläne vorlegen, wie der Umbau örtlich funktionieren soll.

Großstädte ab 100.000 Einwohnern sollen bis Mitte 2026, kleinere Städte und Gemeinden bis Mitte 2028 verpflichtende Wärmepläne vorlegen. Für kleinere Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern soll es noch lockere Vorgaben geben. Benachbarte Gemeinden dürfen dabei auch zusammenarbeiten.

Wenn vor den genannten Fristen bereits Entscheidungen bezüglich Wärmenetzen oder klimaneutralen Gasnetzen gefällt wurden, tritt die 65%-Regel früher in Kraft. Ohne vorliegende Pläne einer Gemeinde treten die Vorschriften trotzdem in Kraft.

Was ist mit alten Heizungen?

Keiner muss eine noch funktionierende Gasheizung entfernen. Aber es gibt bereits Regeln, die den Austausch von Heizungen, die älter als 30 Jahre sind, fordern.

Was passiert, wenn eine Heizung ausfällt?

Wenn eine Gas- oder Ölheizung irreparabel ausfällt, haben Eigentümer in der Regel fünf Jahre Zeit, eine neue, den Vorgaben entsprechende Heizung zu installieren. Übergangsweise darf man jedoch eine gebrauchte Heizung einsetzen. Hier gibt es, je nach Situation und Ortsplanung, unterschiedliche Übergangszeiträume.

Dürfen Gas- oder Ölheizungen auch weiterhin eingebaut werden?

Prinzipiell ja, aber es gibt zusätzliche Anforderungen. Ab 2024 muss vor der Installation einer solchen Heizung eine Beratung erfolgen, um auf potenzielle Kostensteigerungen hinzuweisen. Gasheizungen, die auf Wasserstoff umstellbar sind, können bis zur Vorstellung eines Wärmeplans eingebaut werden.

Wenn die kommunale Wärmeplanung kein Wasserstoffnetz vorsieht, gelten stufenweise Anforderungen zur Beimischung von klimaneutralen Gasen: Ab dem Jahr 2029 muss ein Anteil von 15 Prozent, ab 2035 ein Anteil von 30 Prozent und ab 2040 ein Anteil von 60 Prozent klimaneutraler Gase genutzt werden.

Wie sieht es mit Förderungen seitens des Staates aus?

Der Staat will die Wärmewende mit Milliarden fördern. Dabei sollen die Mittel nicht aus dem regulären Bundeshaushalt kommen, sondern aus einem speziellen Klima- und Transformationsfonds kommen.

Obwohl die Förderungsrichtlinien nicht im GEG verankert sind, hat sich die Ampelfraktion darauf geeinigt, Förderungen von bis zu 70 % der Investitionskosten bereitzustellen. Generell sollen Hausbesitzer, die auf klimafreundliche Heizsysteme umsteigen, 30 % Unterstützung erhalten. Eigentümer, welche in ihrem Eigenheim wohnen, können einen zusätzlichen Klima-Geschwindigkeitsbonus von 20 % erhalten, der sich ab 2028 schrittweise verringert. Bei einem zu versteuernden Einkommen unter 40.000 Euro gibt es nochmals 30 % Extra-Förderung. Die einzelnen Komponenten können kombiniert werden, sind aber 70 % und einer maximalen Fördersumme gedeckelt. Für Einfamilienhäuser sind Kosten bis 30.000 Euro förderwürdig, die maximale Summe liegt also bei 21.000 Euro. Bei neuen Gasheizungen zählt nur der Wasserstoff-Umrüstungsaufwand für die Förderung.

Was ist für Mieter wichtig?

Um Mieter vor hohen Kostensteigerungen durch Modernisierungen zu schützen, plant die Ampel eine neue Modernisierungsumlage. Bei Heizungstausch kann diese Umlage von acht auf zehn Prozent jährlich steigen, sofern Vermieter staatliche Förderungen beanspruchen und die Fördersumme von den umzulegenden Kosten abziehen. Letztlich dürfen nur zehn Prozent der tatsächlichen Mehrkosten auf Mieter umgelegt werden. Zudem ist die Mieterhöhung pro Quadratmeter und Monat auf 50 Cent für sechs Jahre begrenzt, unabhängig von der Umlageart.

Die Bundesregierung will zudem eine Härtefallregelung einführen: Wenn durch Modernisierung die Miete auf über 30 % des Haushaltseinkommens steigt, soll eine eingeschränkte Umlage gelten. Mieterhöhungen wegen Heizungstausch sollen bei Indexmieten nicht zulässig sein.

Was ist mit den über 80-Jährigen?

Die ursprünglich geplante Regelung für über 80-Jährige wurde entfernt. Es gab ursprünglich Vorgaben für Hausbesitzer über 80 in bestimmten Situationen, die jedoch nicht mehr aktuell sind.

Trotz aller Diskussionen und Meinungsverschiedenheiten zeigt das Gebäudeenergiegesetz deutlich, dass Deutschland den Weg zu einer umweltfreundlicheren und nachhaltigeren Zukunft entschlossen beschreiten will. Es bleibt abzuwarten, wie dieses Gesetz in der Praxis umgesetzt wird und welche langfristigen Auswirkungen es auf unsere Energieversorgung und den Klimaschutz haben wird.

Sie haben noch weitere Fragen zum Thema „Heizungsgesetz“?
Dann kommen Sie gerne auf uns zu – wir stehen Ihnen persönlich zur Verfügung unter:

Telefon: 0711 – 88 200 780
E-Mail: info@tolias-immobilien.de


Update: 06.07.2023

Heizungsgesetz auf Eis gelegt – wie geht es weiter?

Das Gebäudeenergiegesetz, auch als „Heizungsgesetz“ bekannt, steht im Zentrum der neuesten parlamentarischen Debatte. Ein Eilantrag des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann hat dazu geführt, dass das Bundesverfassungsgericht das Gesetz vorerst gestoppt hat, wodurch es vor der Sommerpause des Parlaments nicht verabschiedet werden kann. Es gibt zwei Möglichkeiten für das weitere Verfahren: Entweder wird eine Sondersitzung des Bundestags in der Sommerpause einberufen oder die Entscheidung wird auf die Zeit ab September verschoben, wenn das Parlament regulär wieder tagt. Das Gericht legte den Fokus auf das parlamentarische Verfahren, nicht den Inhalt des Gesetzes, was dazu führt, dass es immer noch zum 1. Januar 2024 in Kraft treten könnte.

Wie geht es also weiter mit dem Heizungsgesetz? Im Folgenden werfen wir einen Blick auf die Bestandteile des geplanten Heizungsgesetzes und informieren Sie in unserem Blog und auf Social Media (Facebook, Instagram, LinkedIn), sobald es Neuigkeiten dazu gibt.


Ursprünglicher Blogbeitrag: 29.06.23

Das „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden“ (oder einfach „Heizungsgesetz“) wurde jetzt von der Ampel-Koalition verabschiedet. Ziel dieses Gesetzes ist es, den Energieverbrauch in Gebäuden zu reduzieren und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Im Kern soll künftig der Grundsatz gelten, nur noch Heizungen einzubauen, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Wichtig zu erwähnen ist dabei, dass es für Bestandsgebäude eine Übergangsfrist bis etwa 2028 gibt. Das soll den Hauseigentümern ermöglichen, beim Heizungstausch abzuwägen, ob sie auf eine Wärmepumpe umsteigen oder sich stattdessen an ein Fernwärme-Netz anschließen wollen. In städtischen Gebieten soll der Ausbau von Fernwärme-Netzen vorangetrieben werden, um mehr Häuser anschließen zu können. Diese Netze, die bisher hauptsächlich mit fossiler Energie betrieben werden, sollen ab 2030 größtenteils auf erneuerbare Energien umgestellt werden.

Zusätzlich zu den internen Streitereien über Details des geplanten Gesetzes scheinen sich die Koalitionsparteien nun auf weitere Schlüsselaspekte geeinigt zu haben.

Verschärfte Anforderungen an Heizungsanlagen 

Mit dem neuen Heizungsgesetz werden die Anforderungen an Heizungsanlagen verschärft. Immobilieneigentümer müssen sich bewusst sein, dass ältere Heizungsanlagen mit fossilen Brennstoffen wie Öl oder Gas zukünftig nicht mehr den Anforderungen entsprechen könnten. Ölheizungen können jedoch weiterhin eingebaut werden, wenn sie nur an besonders kalten Tagen zur Abdeckung der Spitzenlast dienen, möglicherweise in Verbindung mit einer Wärmepumpe.

Gasheizungen dürfen weiterhin in Neubauten eingebaut werden, wenn sie grundsätzlich auf Wasserstoff umgerüstet werden können und diese Neubauten nicht in Neubaugebieten entstehen. Zudem können Gasheizungen eingebaut werden, die mit Biomasse, nicht leitungsgebundenem Wasserstoff oder seinen Derivaten betrieben werden. Ab 2029 müssen Gasheizungen mit mindestens 15 Prozent solcher „grünen Gase“ betrieben werden. Bis 2040 soll dieser Anteil auf 60 Prozent steigen.

Auswirkungen auf Immobilieneigentümer 

Für Immobilieneigentümer bedeutet das neue Heizungsgesetz, dass sie möglicherweise in ihre Heizungsanlagen investieren müssen, um den neuen gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Dies kann eine finanzielle Belastung darstellen, aber es ist wichtig zu bedenken, dass energieeffiziente Heizungsanlagen langfristig Kosten einsparen können, da sie den Energieverbrauch reduzieren. Zudem können energieeffiziente Gebäude einen höheren Marktwert haben und bei potenziellen Käufern attraktiver sein.

Einfluss auf Kaufinteressenten

Für Kaufinteressenten ist es wichtig zu wissen, dass sie bei der Suche nach einer Immobilie nun verstärkt auf die Heizungsanlage achten sollten. Immobilien mit veralteten Heizungsanlagen könnten langfristig höhere Betriebskosten und Instandhaltungskosten mit sich bringen. Zudem könnte es schwieriger sein, eine solche Immobilie in Zukunft zu vermieten oder zu verkaufen. Es wird empfohlen, Immobilien mit energieeffizienten Heizungsanlagen oder solchen, die bereits erneuerbare Energien nutzen, in Betracht zu ziehen.

Schutz von Mietern 

Das Gesetz enthält bestimmte Regelungen zum Schutz von Mietern. Insbesondere wird betont, dass Vermieter öffentliche Fördermittel in Anspruch nehmen müssen, um Modernisierungskosten auf die Mieter umzulegen.

Fördermöglichkeiten und Beratung

Die gute Nachricht ist, dass es staatliche Förderprogramme gibt, die Immobilieneigentümer beim Umstieg auf erneuerbare Energien unterstützen. Unter bestimmten Voraussetzungen können 70 Prozent der Investition beim Kauf einer klimafreundlicheren Heizung übernommen werden. Geplant ist ein einheitlicher Fördersatz von 30 Prozent einkommensunabhängig für alle Haushalte. Für Haushalte mit weniger als 40.000 Euro Jahreseinkommen gibt es eine zusätzliche Förderung von 30 Prozent.

Ein „Geschwindigkeitsbonus“ von 20 Prozent ist ebenfalls geplant. Insgesamt soll die Förderung jedoch 70 Prozent nicht übersteigen.

Es ist ratsam, sich bei der Planung und Umsetzung einer neuen Heizungsanlage von Fachleuten und Energieberatern beraten zu lassen, um die bestmöglichen Lösungen zu finden und von den verfügbaren Förderungen zu profitieren.

Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:

  • Ab 2024 sollen neue Heizungen in Neubauten zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
  • Bestandsgebäude erhalten eine Übergangsfrist bis etwa 2028 für den Umstieg auf klimafreundlichere Heizsysteme.
  • Gas- und Ölheizungen können weiterhin unter bestimmten Bedingungen eingebaut werden.
  • Mieter sollen finanziell geschützt werden, indem Vermieter Modernisierungskosten nur dann umlegen können, wenn sie öffentliche Förderungen in Anspruch nehmen.
  • Die staatliche Förderung kann bis zu 70 % der Investitionskosten für eine neue, klimafreundliche Heizung decken.

Sie haben noch weitere Fragen zum Thema „Heizungsgesetz“?
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