Achtung Immobilieneigentümer! Was der Energieausweis und die Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV) für Ihre Immobilie bedeuten.

Energieausweis - Eigentümer in der Pflicht

Bis zu 15.000,- Euro Bußgeld: Sie als Vermieter und Verkäufer begehen eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie Interessenten den Energieausweis nicht unaufgefordert vorlegen!

Immobilieneigentümer aufgepasst! Seit Mai 2014 ist der Energieausweis Pflicht. Bei Vermietung oder Verkauf Ihrer Immobilie, dürfen Sie diese nur noch mit Angaben zum Energieausweis in Zeitungen und Anzeigen bewerben.

Dies gilt auch für Immobilien die „von Privat“ angeboten werden.

Darüber hinaus müssen Sie den Interessenten bereits bei der ersten Besichtigung einen gültigen Ausweis vorlegen. Damit wurden mit der neuen EnEV 2014 die Regeln für die Immobilienvermittlung drastisch verschärft.

Sie haben noch keinen Energieausweis? Dann drohen Ihnen hohe Bußgelder.

Damit Sie gut informiert sind und sich vor Bußgelder schützen können, haben wir als Immobilienmakler und Ihr Ansprechpartner rund um das Thema Immobilien für Sie alle wichtigen Infos und Neuerungen zum Thema Energieausweis übersichtlich in einer Infografik zusammengefasst und in dem darauffolgenden Artikel ausführlich beschrieben:

Infografik Energieausweis: Darauf müssen Sie achten

Einfach erklärt: Der Nutzen und die Vorteile des Energieausweises.

Wie viel Benzin das eigene Auto verbraucht wissen die meisten, was die eigene Wohnung jedoch an Energie „schluckt“, können nur wenige sagen.

Genau aus diesem Grund soll der Energieausweis zukünftig für mehr Transparenz sorgen. Er soll es dem Käufer oder Mieter erleichtern, den Energieverbrauch einer Immobilie zu erkennen.

Vergleichen können Sie das z.B. mit der Energieeffizienzklasse Ihres Kühlschranks. Hier wird der Energieverbrauch auf einer Skala zwischen A+++ und D oder von grün bis rot veranschaulicht und schafft somit Vergleichsmöglichkeiten zwischen verschiedenen Produkten. Der Energieausweis informiert Verbraucher objektiv über die energetische Qualität einer Immobilie, ermöglicht es Immobilien bundesweit zu vergleichen und zeigt Einsparpotentiale auf.

Die Gesetzeslage: Wann Sie einen Energieausweis vorlegen müssen.

Für Neubauten ist der Energieausweis bereits seit 2002 ein Muss. Seit Juli 2009 müssen bei einer Vermietung oder einem Verkauf auch für alle Wohn- und Nicht-Wohngebäude ein Energieausweis ausgestellt werden. Ab Mai 2014 wurden diese Regelungen weiter verschärft:

Angaben zum Energieausweis in Immobilien-Inseraten:

Immobilien dürfen sowohl bei gewerblichen als auch bei privaten Immobilienanzeigen nur noch mit Angaben zum Energieausweis beworben werden. Möchten Sie also eine Immobilie vermieten oder verkaufen, sind Sie dazu verpflichtet die folgenden Angaben zu nennen, egal ob Zeitungsanzeige oder Internet-Inserat:

  • Das Baujahr der Immobilie.
  • Mit welchen Energieträgern wird geheizt.
  • Art des vorliegenden Energieausweises (verbrauchsorientierter oder bedarfsorientierter
    Energiepass).
  • Wie hoch ist der Energieverbrauch in kWh/(m²*a).
  • Die Energieeffizienzklasse (sofern der Energieausweis nach dem 1.5.2014 erstellt wurde)

Unaufgefordertes Vorzeigen: Bislang wurden Sie als Anbieter den Ansprüchen der EnEV gerecht, wenn Sie den Interessenten den Energieausweis auf deren Verlangen vorgelegt haben. Nun sind Sie jedoch dazu verpflichtet einem potenziellen Käufer oder Mieter spätestens bei der Besichtigung eine Kopie des Energieausweises vorzulegen und nach Abschluss des Kauf- bzw. Mietvertrags auch zu übergeben.

Arten des Energieausweises: Wie heißen sie und wie unterscheiden sie sich?

Grundsätzlich wird zwischen zwei Arten von Energieausweisen unterschieden:

1. Verbrauchsausweis: günstig, aber wenig aussagekräftig

Der verbrauchsorientierte Energieausweis weist die tatsächlich verbrauchte Energiemenge des Gebäudes aus. Ausgewertet werden dafür der Energieverbrauch für die Heizung und Warmwasseraufbereitung in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter der Gebäudenutzfläche.

Bei Nichtwohngebäuden werden zusätzliche die Werte für Kühlung, Lüftung und eingebaute Beleuchtung berücksichtigt. Die Grundlage der Datenerhebung bilden hierfür meist die Abrechnungen der letzten drei Jahre.

Da der Verbrauch jedoch von Mensch zu Mensch sehr unterschiedlich sein kann und abhängig von der Anzahl der in einem Haushalt lebenden Personen ist, lassen sich auf Grundlage dieses Ausweises nur bedingt Aussagen über den künftigen !Energieverbrauch machen.

2. Bedarfsausweis: die objektive Bewertung Ihrer Immobilie

Für den bedarfsorientierten Energieausweis wird der theoretische Energiebedarf einer Immobilie ermittelt. Dafür nimmt ein Fachmann das Gebäude genau unter die Lupe und beantwortet Fragen rund um die Gebäudeform, Bau- und Anlagentechnik, z.B.:

  • Wie sind die Außenwand und das Dach gedämmt?
  • Wie energieeffizient ist die Heizungsanlage?
  • Sind Energiesparfenster mit Isolierverglasung eingebaut?

Diese Daten sind unabhängig vom individuellen Energieverbrauch und ermöglichen damit einen objektiven Vergleich mit anderen Miet- und Kaufobjekten. Zudem lassen sich bei dieser Methode energetische Schwachstellen des Gebäudes aufdecken. Dadurch erhalten Sie vom Fachmann unverbindliche Modernisierungsempfehlungen für Ihre Immobilie.

Welche Art ist der Richtige für Ihre Immobilie und wie lange ist der Energieausweis gültig?

Bei Neubau und für Gebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor 1977 erbaut wurden, ist der bedarfsorientierte Energieausweis vorgeschrieben. Für alle übrigen Gebäude können Sie selbst entscheiden welche Art von Energieausweis Sie erstellen.

Hinweis: Wie oben bereits beschrieben besteht bei einem Verbrauchsausweis das Problem, dass durch das individuelle Nutzerverhalten der Menschen die Energieverbräuche selbst bei identischen Gebäuden stark voneinander abweichen können. Damit ist die Aussagekraft bei dieser Variante begrenzt. Wenn Sie also mehr Wert auf einen aussagekräftigen Energieausweis legen und gerne unverbindliche Hinweise für Modernisierungsmaßnahmen für Ihre Immobilie erhalten möchten, so empfehle ich Ihnen einen bedarfsorientierten Ausweis zu erstellen.

Beide Arten von Energieausweisen sind ab der Erstellung für 10 Jahre gültig.

Wie läuft die Erstellung ab und was kostet eine Energieausweis? Schritt für Schritt zum Energieausweis.

Um einen Energieausweis zu erstellen benötigen Sie kein Amt und keine Behörde. Das Verfahren ist ganz einfach:

  1. Finden Sie einen zugelassenen Aussteller, z.B. den Energieberater Ihres Vertrauens. Wenn Sie
    Hilfe bei der Auswahl benötigen finden Sie unter dem folgendem Link einen zugelassenen Aussteller in Ihrer Nähe: www.energie-effizienz-experten.de. Alternativ können Sie auch einen seriösen Immobilienmakler kontaktieren. Makler kennen in der Regel Energieberater in ihrer Region und können Ihnen eine Empfehlung aussprechen.
  2. Lassen Sie sich vom Fachmann beraten, ob Sie einen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis benötigen.
  3. Ihr Fachmann führt einen Energiecheck des Gebäudes durch (ggf. vor Ort).
  4. Nach kurzer Zeit erhalten Sie Ihren Energieausweis.

Die Kosten für den Energieausweis richten sich nach dem erforderlichen Aufwand und variieren je nach Größe der Immobilie. Deshalb sind die Preise auch sehr unterschiedlich. Ungefähr kann man jedoch sagen, dass Sie für einen verbrauchsorientierten Energiepass mit Kosten von ca. 70 – 100 Euro rechnen können. Einen bedarfsorientierten Ausweis für ein durchschnittliches Einfamilienhaus erhalten Sie ab ca. 300 Euro. Bei größeren Gebäuden müssen Sie mit etwas höheren Kosten rechnen.

Was bringt Ihnen als Eigentümer ein Energieausweis, wenn Sie nicht verkaufen, vermieten oder verpachten wollen?

Oftmals wissen die Eigentümer von Wohnungen und Häusern nur wenig über die Energieeffizienz Ihrer Immobilie. Der Energieausweis sorgt dabei für Abhilfe und verschafft Ihnen mehr Transparenz. Gleichzeitig erhalten Sie hilfreiche Tipps für mögliche Einsparungspotenziale. Hiervon können Sie profitieren und in Zeiten von steigenden Einergiekosten, neben einem Beitrag zum Umweltschutz, auch das eigene Haushaltsbudget entlasten.

Die wichtigsten Infos nochmals im Überblick:

  • Wenn Sie IhreImmobilie vermieten oder verkaufen wollen, benötigen Sie einen Energieausweis.
  • Sie dürfen Ihre Immobilie in Immobilienanzeigen nur noch mit Angaben zum Energieausweis bewerben.
  • Sie müssen potenziellen Käufern oder Mietern spätestens bei der Besichtigung eine Kopie des Energieausweises vorlegen und nach Abschluss des Kauf- bzw. Mietvertrags übergeben.
  • Wenn Sie diese Punkte nicht beachten drohen Ihnen seit 1. Mai 2015 Bußgelder bis zu 15.000,-Euro.
  • Die Modernisierungsempfehlungen geben Ihnen Hinweise darüber, wie der Energiebedarf des Gebäudes reduziert werden kann. Eine Pflicht zur Umsetzung besteht nicht.
  • Alle Energieausweise haben eine Gültigkeit von 10 Jahren.

Download Musterformulare:

Ihr Ansprechpartner:

Sie haben weitere Fragen oder möchten einen Energieausweis erstellen? Gerne berät Sie unser Team von TOLIAS Immobilien. Wir arbeiten mit zuverlässigen und professionellen Energieberatern zusammen oder erstellen Ihnen gerne selbst einen kostengünstigen Energieausweis für Ihre Immobilie. Mehr über unsere Leistungen erfahren Sie hier.

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