Ruhe im Alter: Mit Nießbrauch sparen

Mit Nießbrauch sparen

Besonders ältere Menschen wünschen sich in den eigenen vier Wänden Ruhe, Sicherheit und Komfort. Möchten Sie Ihr Leben im Ruhestand in der eigenen Immobilie verbringen, Ihr Erbe aber dennoch frühzeitig regeln? Im Folgenden erfahren Sie, weshalb Nießbrauch eine gute Lösung für Sie sein kann. So lässt es sich nicht nur gut wohnen, sondern auch noch sparen.

Was genau ist Nießbrauch?

Mit dem Begriff Nießbrauch bezeichnet man die Wohnsituation von Personen, die Ihre Immobilie wie Eigentümer nutzen, obwohl sie ihnen nicht mehr gehört. Rechtlich dürfen Sie als Nießbraucher frei über die Immobilie verfügen – ähnlich wie ein Eigentümer. Einziger Unterschied ist, dass Sie die Immobilie weder mutwillig zerstören noch verkaufen dürfen.

Den Nießbrauch können Sie vertraglich festlegen. Dazu sollten Sie ihn von einem Notar beglaubigen lassen und das Nießbrauchrecht ins Grundbuch eintragen.

Der Unterschied zwischen Nießbrauch und Wohnrecht

In vielem mag der Nießbrauch dem reinen Wohnrecht ähneln, aber er unterscheidet sich auch in wichtigen Punkten: Nießbraucher haben nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten.

Einerseits können Sie die Immobilie fruchtbringend einsetzen und ihren Nutzen daraus ziehen. Ursprünglich bezeichnete das Wort „Nießbrauch“ nämlich vom lateinischen „usus fructus“ (Furcht, Nutzen) kommend den Fruchtgenuss auf einem Stück Land.

Andererseits muss der Nießbraucher die Immobilie bewirtschaften. Das bedeutet, Sie dürfen eine rechtlich zugewiesene Immobilie nicht verkommen lassen und tragen auch die entsprechenden Kosten für die Instandhaltung, z.B. für Strom und Reparaturen.

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Wie Sie mit Nießbrauch Steuern sparen

Doch Nießbrauch beschert Ihnen nicht nur Ausgaben, sondern bietet auch Sparmöglichkeiten. Das trifft dann zu, wenn Sie die Übertragung Ihrer Immobilie mit diesem Recht verbinden.

Die gesetzliche Regelung in Stuttgart besagt, dass in solch einem Fall der Wert des Nießbrauchs vom Wert der Immobilie abgezogen wird. Für Sie entsteht ein Vorteil, wenn der Restwert unterhalb der steuerlichen Freibetragsgrenze liegt – denn dann zahlen Sie keine Schenkungssteuer.

Nießbrauch kann also ein Weg sein, die Schenkungs- oder sogar Erbsteuer zu umgehen, und dennoch der gefühlte Eigentümer einer Immobilie zu bleiben.

Das Ende des Nießbrauchs

Es gibt nicht automatisch ein lebenslanges Nießbrauchrecht. Vielmehr können Sie eine genaue Dauer vereinbaren und den Vertrag in beiderseitigem Einverständnis wieder aufheben.

Selbst der Tod des Eigentümers muss noch nicht das Ende des Nießbrauchs bedeuten. Anders verhält es sich, wenn der Nießbraucher stirbt. Laut BGH ist dieses Recht nicht übertragbar und kann deshalb nicht von möglichen Erben ausgeübt oder veräußert werden.

In der Regel endet der Vertrag mit dem Tod des Nießbrauchers. Die Gegenleistung, im Sinne von lebenslangem Wohnrecht, für den Familienangehörigen ist damit erfüllt worden. Der Nießbraucher konnte bis ins Alter sicher und sorglos wohnen.

Regelung bei Verkauf einer Nießbrauch-Immobilie

Sie sollten jedoch vorsichtig sein, wenn Sie vorhaben, eine Nießbrauch-Immobilie zu verkaufen. Das Recht des Nießbrauchers erlischt nämlich in solch einem Falle nicht. Das erhöht den Schwierigkeitsgrad für Sie als Verkäufer. Schließlich akzeptieren potentielle Interessenten nicht so einfach, dass ein Dritter wie ein Eigentümer über die Immobilie verfügen kann – sie selbst diese aber „nur“ ihr Eigen nennen dürfen.

Das Nießbrauchrecht kann Ihnen also bei der Vermittlung Ihrer Immobilie Steine in den Weg legen. Manchmal ist der Verkauf durch den Eigentümer sogar im Nießbrauch-Vertrag ganz ausgeschlossen, solange der Nießbraucher lebt.

Wenn Sie den Nießbrauch ins Grundbuch eintragen lassen, sollten Sie sich daher vorher Gedanken über einen möglichen Verkauf machen. Im schlimmsten Fall stellen Sie sich sonst selbst ein Bein, über das Sie Jahre später bei der Veräußerung Ihrer Immobilie stolpern.

Sie wissen nicht, ob Nießbrauch eine Option für Sie wäre, und haben Fragen zu den rechtlichen Folgen? Kontaktieren Sie mich einfach und wir wägen gemeinsam ab, welche Vor- und Nachteile Ihnen durch zukünftigen Nießbrauch entstehen.

Kontaktieren Sie mich, ich berate Sie gerne.
Ihr Julian Tolias

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