Die Rolle des Notars – ein wichtiger Mann beim Immobilienverkauf

Die Rolle des Notars beim Immobilienverkauf

Für manche sind Notare wie die teuersten Vorleser Deutschlands. Aber das ist nur die halbe Wahrheit, denn der Gesetzgeber sieht bei bestimmten Vertragsschließungen zu Recht einen neutralen Berater und Fachmann vor. Schließlich ist mit dem Verkauf einer Immobilie eine wichtige Entscheidung verbunden, bei der es um viel Geld geht. Darum ist es eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe damit der Immobilienverkauf reibungslos und sicher abgewickelt werden kann.

Doch welche zentralen Aufgaben hat der Notar beim Verkauf Ihres Hauses oder Ihrer Eigentumswohnung? Hier erfahren Sie, weshalb er mehr ist als ein Vorleser:

Kein Immobilienverkauf ohne Notar

Die Rechtslage ist eindeutig: Ohne die Beurkundung durch einen Notar ist der Verkauf einer Immobilie rechtlich unwirksam. Diese Regelung schützt Sie als (Ver-)Käufer vor übereilten Entscheidungen. Der Notar belehrt nicht nur über die Vertragsinhalte, sondern er pflegt auch den Kontakt zu den Behörden (z.B. zum Grundbuchamt).

In wenigen Klicks zum Wert Ihrer Immobilie!

Vertraglich geschützt durch den Notar

Als Fachmann erfüllt der Notar eine gewisse Schutzfunktion. Unter anderem bewahrt er Sie davor, benachteiligt zu werden, wenn der Käufer beispielsweise nicht zahlen sollte: Die Urkunde, die der Notar bei Vertragsschluss an den Käufer ausstellt, gilt gleichzeitig als Zwangsvollstreckungstitel. Mit dem Eigentumsübergang können Sie also eine spätere Zwangsvollstreckung einleiten und unter Umständen auch vom Kaufvertrag zurücktreten.

Der Notar als professioneller Berater

Die wenigsten (Ver-)Käufer sind es gewohnt, einen Immobilien-Kaufvertrag zu lesen. Deshalb können Sie den Notar als neutralen Berater ins Vertrauen ziehen: Dieser ist verpflichtet, Ihnen alle Fragen zum Kaufvertrag zu beantworten und Sie ausführlich aufzuklären. Diese Leistung ist kostenlos und darf Ihnen nicht in Rechnung gestellt werden.

Eine weitere Möglichkeit besteht in einem Vorab-Termin: Dann können Sie vor der eigentlichen Beurkundung einen Entwurf des Kaufvertrags einsehen. Der Notar bespricht die Vertragsgegenstände mit allen Parteien und Sie fühlen sich besser informiert.

Mit dem Makler bis zur Beurkundung

Auch in dieser Phase des Verkaufs, kann die Erfahrung eines Immobilienmaklers Ihnen weiterhelfen. Dieser kennt das Geschäft wie kein anderer, hat schon viele Verkäufe begleitet, weiß um die möglichen Tücken eines Kaufvertrags und unterstützt Sie bei der Suche nach den nötigen Unterlagen. Gemeinsam mit dem Notar kommen Sie so sicher zur Beurkundung. 

Immobilien-Kaufvertrag mit Notar

Der Notar kann Ihnen auch den Kaufvertrag aufsetzen. Sollten Sie Ihre Immobilie privat verkaufen, sind bis zur endgültigen Version des Vertrags aber sicherlich einige Treffen nötig.

Ratgeber Privatverkauf der Immobilie herunterladen

Die einfachere und auch günstigere Lösung: ein erfahrener Immobilienmakler kann die Vermarktung beschleunigen, indem er einen Entwurf des Kaufvertrags vorbereitet. Dann dient der Besuch beim Notar lediglich der Beurkundung.

Welche Unterlagen benötigt der Notar beim Immobilienverkauf?

Für einen zügigen und reibungslosen Ablauf benötigt der Notar folgende Daten über Ihre Immobilie:

  • Termin der Übergabe
  • Kaufpreis
  • Angaben über den Wert mitverkauften Inventars (z.B. eine Einbauküche)
  • Angabe von Sachmängeln
  • Grundbuchauszug
  • Persönliche Angaben

Eine kostenlose Checkliste aller Unterlagen die Sie für den Verkauf einer Immobilie benötigen finden Sie hier: Checkliste: Unterlagen für den Immobilienverkauf

Die Beurkundung durch den Notar

Im Falle eines Vertragsschlusses kommt es zur Beurkundung durch den Notar. Dieser liest den Anwesenden den Kaufvertrag vor und Sie haben noch einmal die Möglichkeit, Fragen zu stellen und ggf. Änderungswünsche anzumerken. Im Anschluss überprüft der Notar die Identität aller Vertragsparteien, ehe er den Vertrag unterzeichnet. Mit der Unterschrift aller Parteien wird der Verkauf verbindlich.

In den darauffolgenden Wochen koordiniert der Notar den weiteren Prozess mit den zuständigen Behörden und stellt sicher, dass alle Voraussetzungen für die Kaufpreiszahlung erfüllt werden. Sobald dies der Fall ist, werden die Parteien vom Notar informiert und die Kaufpreiszahlung kann erfolgen. Unmittelbar nach Kaufpreiszahlung kann die Immobilie übergeben werden. Bis zur finalen Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch können jedoch je nach Auslastung der Behörden Wochen oder teilweise auch Monate vergehen.

Wünschen Sie sich Unterstützung beim Verkauf Ihrer Immobilie? Ich setze Ihnen gerne einen Vertragsentwurf für den Notar auf und stehe jederzeit für Ihre Fragen zur Verfügung. Sie haben sich entschieden: Ihre Immobilie wird verkauft! Diese Entscheidung wird Sie gleich vor die zentrale Frage stellen: Wieviel ist meine Immobilie wert und zu welchem Preis kann ich verkaufen? Seien Sie vorsichtig bei der Preisfindung – berücksichtigen Sie hier die wichtigen Parameter! Der falsche Preis kann Ihnen den Verkauf ordentlich erschweren und unter Umständen sogar zu Verlusten führen.

Kontaktieren Sie mich einfach.

Ihr Julian Tolias

Kommentare sind geschlossen.

Mitglied im ivd Immowelt Platin Partner Top Immobilienmakler 2023 - Stuttgart Immoscout24 Experte Provenexpert Empfehlungsportal